Der Belehnungswert
Die Bank legt ihn bei der Kreditvergabe fest, höchstens in der Höhe des Marktwerts. Beim Kauf gilt grundsätzlich das Niederstwertprinzip: massgeblich ist der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis. Bei Verkäufen zu Vorzugspreisen innerhalb einer Familie sind Abweichungen möglich.
Der Marktwert
Er entspricht dem Preis, der innerhalb eines Jahres unter üblichen Bedingungen voraussichtlich erzielt werden kann.
Der Mindestanteil ausserhalb der zweiten Säule
Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus Eigenmitteln stammen, die nicht aus einem Vorbezug oder einer Verpfändung von Pensionskassengeld kommen.
Wenn der Kaufpreis höher ist
Liegt der Kaufpreis über dem Belehnungswert, ist die Differenz vollständig aus Eigenmitteln zu bezahlen, die nicht aus der zweiten Säule stammen. Der Rechner zeigt diesen Betrag separat.
Was ebenfalls zählt
Erbvorbezüge und Schenkungen, Darlehen mit Abtretung an die Bank oder mit Nachrangvereinbarung sowie verpfändete Kontoguthaben, Wertschriften, Guthaben der Säule 3a und Rückkaufswerte von Versicherungen.
Darlehen aus der Familie
Bei selbst bewohntem Wohneigentum zählen Darlehen von Ehe- oder Lebenspartnern, Eltern, Grosseltern, Geschwistern und volljährigen Kindern oder Enkeln auch ohne Abtretung, wenn der Darlehensgeber der Bank schriftlich bestätigt, dass er nur mit ihrer Zustimmung zurückgefordert werden kann.