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Eigenmittel und Belehnungswert

Wie viel Hypothek eine Bank gewährt, hängt nicht vom Kaufpreis ab, sondern vom Belehnungswert. Und nicht jeder Franken Eigenmittel zählt gleich.

Der Belehnungswert

Die Bank legt ihn bei der Kreditvergabe fest, höchstens in der Höhe des Marktwerts. Beim Kauf gilt grundsätzlich das Niederstwertprinzip: massgeblich ist der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis. Bei Verkäufen zu Vorzugspreisen innerhalb einer Familie sind Abweichungen möglich.

Der Marktwert

Er entspricht dem Preis, der innerhalb eines Jahres unter üblichen Bedingungen voraussichtlich erzielt werden kann.

Der Mindestanteil ausserhalb der zweiten Säule

Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus Eigenmitteln stammen, die nicht aus einem Vorbezug oder einer Verpfändung von Pensionskassengeld kommen.

Wenn der Kaufpreis höher ist

Liegt der Kaufpreis über dem Belehnungswert, ist die Differenz vollständig aus Eigenmitteln zu bezahlen, die nicht aus der zweiten Säule stammen. Der Rechner zeigt diesen Betrag separat.

Was ebenfalls zählt

Erbvorbezüge und Schenkungen, Darlehen mit Abtretung an die Bank oder mit Nachrangvereinbarung sowie verpfändete Kontoguthaben, Wertschriften, Guthaben der Säule 3a und Rückkaufswerte von Versicherungen.

Darlehen aus der Familie

Bei selbst bewohntem Wohneigentum zählen Darlehen von Ehe- oder Lebenspartnern, Eltern, Grosseltern, Geschwistern und volljährigen Kindern oder Enkeln auch ohne Abtretung, wenn der Darlehensgeber der Bank schriftlich bestätigt, dass er nur mit ihrer Zustimmung zurückgefordert werden kann.