Tragbarkeit und Belehnung, mit Ihren Annahmen gerechnet
Alle Felder sind leer. Sobald Kaufpreis, Eigenmittel, Einkommen, kalkulatorischer Zinssatz und Nebenkosten eingetragen sind, erscheint das Ergebnis.
Tragbarkeit nach Ihren Annahmen: -
The result is a calculation on your figures. It is not a guaranteed saving or an offer.
Ein Rechenwert aus Ihren Annahmen und der Regel zur zweiten Hypothek, keine Zusage und keine Obergrenze einer Bank.
Kaufpreis abzüglich aller Eigenmittel.
Der tiefere Betrag von Kaufpreis und Schätzwert. Den verbindlichen Wert legt die Bank fest.
Mindestanteil nach den Mindestanforderungen der Bankiervereinigung: 10 %.
Diesen Betrag finanzieren Sie nach den Mindestanforderungen vollständig mit Eigenmitteln ausserhalb der zweiten Säule.
Die zweite Hypothek ist der Teil über zwei Drittel des Belehnungswerts.
Linear, verteilt auf die Höchstfrist von 15 Jahren. Beginn spätestens per Quartalsende 12 Monate nach der Auszahlung.
Zins zum kalkulatorischen Satz, Amortisation, Nebenkosten und allfällige weitere Verpflichtungen.
Banken prüfen die Tragbarkeit mit einem vorsichtig ermittelten Satz, der auf langfristigen Mittelwerten beruhen darf. Der Satz Ihrer Offerte zeigt, was Sie heute tatsächlich bezahlen würden.
Beträge vor Steuern.
Datengrundlage: Ihre Eingaben und die Richtlinien der Bankiervereinigung vom 13. Dezember 2023, gültig ab 1. Januar 2025. Der Zins und die Kosten, die Sie tatsächlich erhalten, können abweichen.
Diese Berechnung ist weder ein Kreditangebot noch eine persönliche Empfehlung für eine bestimmte Hypothek.
Im kostenlosen Cindrus-Konto halten Sie den Wert Ihrer Liegenschaft und die Hypothek in Franken fest, zusammen mit Bankkonten und anderen Schulden. Daraus ergibt sich Ihr Nettovermögen.
Schweizer Marktzinsen ruft Cindrus nicht ab. Das Konto rechnet daher mit Ihren eigenen Zahlen und meldet keine Zinsänderungen.
Your next step.
Take the result with you.
Free. No account.
- Write down the figures you used: you find them under «Understand the number».
- Ask what it costs in total, not only what the payment will be.
- Ask whether the rate is fixed and what can change it.
- Ask for the offer in writing, so you can compare it calmly.
- Ask what is not included in the figure.
Ready to talk to the bank?
Your figures and the right questions, on one page.
- Costs and rate
- Fees and remaining balance
- The assumptions behind the figure
Follow your loan.
Your loan and your calculations, in one place.
- Your calculations saved in one place
- Your financial overview
The account is free.
The calculator is free without an account. Not personal advice.
Your bank conversation
Ask the bank about these six things.
Based on your calculation. Not personal advice.
Womit der Rechner rechnet
Bei selbst bewohntem Wohneigentum ist die Tragbarkeit das Verhältnis zwischen den dauerhaften Ausgaben für die Liegenschaft und dem dauerhaft verfügbaren Einkommen. Welchen Zinssatz und welche Höchstgrenze eine Bank dafür verwendet, hält sie in internen Regeln fest.
Verbindlich vorgegeben sind dagegen der Mindestanteil an Eigenmitteln ausserhalb der zweiten Säule und die Rückführung der Hypothek auf zwei Drittel des Belehnungswerts. Beides stammt aus Richtlinien, die die FINMA als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard anerkennt.
Nur die zweite Hypothek wird amortisiert, in gleichen Jahresraten. Eine indirekte Amortisation über die Säule 3a rechnet der Rechner wie eine direkte. Keine Steuern, keine Handänderungssteuer, keine Gebühren für Grundbuch und Notariat.
Mit der Abstimmung vom 28. September 2025 ist die Reform der Wohneigentumsbesteuerung zustande gekommen: Der Eigenmietwert fällt weg, und mit ihm werden die Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach Angaben der Steuerverwaltung lassen sich Schuldzinsen dann grösstenteils nicht mehr abziehen; ein Abzug für Ersterwerbende mildert das etwas. Der Rechner bildet Steuern nicht ab.
- Schweizerische Bankiervereinigung, Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (13.12.2023, in Kraft ab 1.1.2025), Ziff. 2.1 und 2.2; von der FINMA als Mindeststandard anerkannt: https://www.finma.ch/de/news/2024/03/20240327-mm-hypothekarfinanzierungen/
- Schweizerische Bankiervereinigung, Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite (13.12.2023), Ziff. 3.2 und 4.3.1, Glossar: https://www.finma.ch/de/news/2024/03/20240327-mm-hypothekarfinanzierungen/
- Eidgenössische Steuerverwaltung, Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: https://www.estv.admin.ch/de/systemwechsel-bei-der-wohneigentumsbesteuerung